Startseite | Impressum | Kontakt
Sie sind hier: Startseite // Über uns // AGB

AGB

Geschäftsbedingungen: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird, für alle auch zukünftigen Lieferungen durch HO es sei denn, daß abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.

Preise: Alle Angebote sind unverbindlich. Mündliche und telefonische Erklärungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch HO bestätigt worden sind.

Lieferfristen: Lieferfristen sind unverbindlich. Teilliefe­rungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungs­hindernisse berechtigen HO, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Lieferungshindernisse sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten HO zurückzuführen. Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt beim Käufer.

Versand, Annahmeverzug, Rücknahme: Der Versand erfolgt nach bestem und billigen Ermessen von HO. Die Ware reist auf Gefahr des Käufers, auch wenn HO Zusatzleistungen, z.B. Aufstellung etc., übernimmt. Bei Annahmeverzug des Käufers kann HO unbeschadet sonstiger Rechte ab der dritten Woche des Annahmeverzuges Lagergeld in Höhe von 1 % des Rech­nungsbetrages pro angefangenen Monat berechnen. Unwesentliche Mängel der Ware lassen die Annahmepflicht nicht entfallen. Die Entgegennahme unverlangt zurückgelieferter Ware erfolgt durch HO zunächst vorläufig, ohne jedwede Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung und ist kein Rücktritt vom Vertrag. Bei endgültiger Rücknahme schreibt HO den von HO für den Tag der Rücknahme nach billigem Ermessen bestimmten Zeitwert ./. 10 % für die Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gut.


Zahlungsbedingungen: Kundendienst, sonstige Dienstleistungs- und Warenrechnungen unter € 250,00 sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Darüber hinausgehende Kundendienst-, sonstige Dienstleistungs- und Warenrechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen netto Kasse ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Warenrechnungen unter € 50,00 wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 4,00 in Rechnung gestellt.


Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug berechnet HO eine Mahngebühr von € 5,00 pro Mahnung sowie Verzugszinsen in Höhe von 5,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, gerechnet ab dem der Fälligkeit folgenden Kalendertag.


Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher HO aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehender, auch zukünftiger, Forderungen das Eigentum von HO. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für HO unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Maß­nahmen durch Dritte ist HO unverzüglich zu benach­richtigen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Pflichten pünktlich nachkommt und insbesondere die nachstehenden Bedingungen erfüllt. Die aus Weiterverkauf oder Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche insbesondere Forderungen, tritt der Käufer bereits mit Lieferung sicherungshalber in vollem Umfange an HO ab. Werden die aus Weiterverkäufen entstehenden Ansprüche in ein zwischen Käufer und dessen Abnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis eingestellt, werden sämtliche Saldoforderungen aus dem Kontokorrenten bis zur Höhe des Betrages abgetreten, der der ursprünglichen, kontokorrentgebundenen Forderung für die Vorbehaltware entspricht. HO ermächtigt den Kunden widerruflich, die an HO abgetretenen Ansprüche geltend zu machen und die an HO abgetretenen Forderungen für Rechnung HO im eigenen Namen selbst einzuziehen. Eingezogene Beträge sind sofort zur Bezahlung fälligen Forderungen von HO zu verwenden.


Gefahrübergang: Die Gefahr geht mit der Absendung ab Burgwedel/OT Wettmar auf den Käufer über. Verzögert sich die Absendung ohne Verschulden von HO, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Die Versicherung gegen Transportschäden erfolgt durch HO zu Lasten des Käufers. Wird eine Transportversicherung nicht erwünscht, hat der Käufer dies ausdrücklich zu erklären.


Gewährleistung/Schadenersatz: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Ware ist am Bestimmungsort unverzüglich zu untersuchen. Falschlieferung, Mengenfehler und erkennbare Mängel sind vom Käufer sofort, spätestens innerhalb einer Woche nach Anlieferung der Ware HO gegenüber schriftlich zu rügen. Spätere Rügen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht Mängel betreffen, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Wochenfrist nicht entdeckt werden konnten und die Rüge unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist schriftlich erhoben wird. Begründeten Mängelrügen kann HO nach seiner Wahl abhelfen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, ist ein Rücktritt vom Vertrag oder Minderung möglich. Ersatzteile unterliegen der gesetz­lichen Gewährleistung: Nachbesserung verlängert nicht die Gewährleistungsfrist für das defekte Produkt insgesamt. Wietergehende Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, es sei denn, daß der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von HO oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist. Die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt beim Käufer. Für durch von HO beauftragte Dritte verursachte Schäden haftet HO nur, soweit nicht nachweislich Schadenersatz von dem Dritten erlangt werden kann und auch nur dann, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des beauftragten Dritten zurückzuführen ist. Die Beweislast für grobe Fahr­lässigkeit oder Vorsatz liegt beim Käufer.


Instandsetzungsarbeiten/Dienstleistungen: Für die Erteilung von Reparaturaufträgen, Kundendienstleistungen oder alle sonstigen Dienstleistungen bzw. von Aufträgen über Kostenvoranschläge gelten vor­stehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen analog und sinn­gemäß. Reparaturen, Instandsetzungen sowie sonstige Dienstlei­stungen werden nach den jeweils zur Zeit gültigen Stundenverrechnungssätzen plus Fahrzeit und Fahrtkosten berechnet. Die in einem evtl. Kosten­vor­anschlag schriftlich oder mündlich genannten Preise sind nur ungefähr und für HO unverbindlich. Schriftliche Kostenvoranschläge erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und sind von Ihm aufwandsbezogen zu vergüten. Die Kosten der Untersuchung sind regelmäßig in den Instandsetzungskosten enthalten: sie werden bei Nichterteilung des Auftrages in Rechnung gestellt. Bei Arbeiten im Hause des Auftrag­gebers sind die zu reparierenden Gegenstände gut zugänglich zu halten. Es bleibt HO überlassen zu entscheiden, wo die Instandsetzung erfolgen soll (z.B. Anlieferung des Gegenstandes in die Werkstatt von HO). Kosten für Hin- und Rücksendung sowie ggf. Aus- und Einbauarbeiten gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie anfallende Wegezeiten und Fahrtkosten. Wird innerhalb der Gewährleistungszeit eine Reparatur beauftragt, die ganz oder teilweise der Haftung von HO für Mängel unterliegt, so kann der Auftraggeber nur dann einen Anspruch auf Gewährleistung gegen HO geltend machen, wenn er den Garantienachweis (Garantietiekarte oder entsprechende Kaufrechnung) unaufgefordert erbringt.


Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen oder nichtigen Bestimmung tritt eine Regelung, die der ungültigen oder nichtigen Bestimmung sinngemäß enstpricht.


Erfüllungsort für beide Teile ist Burgwedel / OT Wettmar. Gerichtsstand für beide Teile ist Burgwedel.




HARALD OPPERMANN (HO)

Inhaber: Harald Oppermann

Gartenstrasse 42

30938 Burgwedel / OT Wettmar